top of page

Die Kosten für eine Ernährungsberatung müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden (bar oder Rechnung). Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung die Rechnung bei einer Krankenversicherung einzureichen und die Kosten teilweise oder ganz erstattet zu bekommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen / Ersatzkassen bezuschussen vom Arzt verordnete zertifizierte Ernährungsprogramme. Von privaten Krankenversicherungen werden evtl. noch weitere Beratungen übernommen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Hierzu kann ich Ihnen vorab einen Antrag auf Kostenerstattung erstellen.

Zur Durchführung einer ärztlich verordneten Ernährungstherapie benötigen wir zu Beginn der Beratung die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in Kopie und aktuelle Blutwerte.

Natürlich können Sie auch ohne ärztliche Verordnung eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.

Gerne können Sie sich zu einem kostenlosen Informationsgespräch bei mir melden.

bottom of page